Der Urlaub ist geplant, der Flug ist gebucht und einer erholsamen Zeit in der Zielregion steht nichts mehr im Weg. Doch was, wenn man sich am Flughafen einfindet und der Flug erheblich verspätet ist? Das kann nicht nur zu schlechter Laune, sondern auch zu finanziellen Nachteilen führen. Was Passagiere bei Flugverspätungen unbedingt beachten sollten, erklärt dieser Artikel.

Erstattung im Falle einer Flugverspätung beantragen – geht das?

Wenn ein Flug erheblich verspätet ist, können damit zahlreiche Nachteile einhergehen. Vielleicht verpassen Passagiere einen Anschlussflug oder aber sie checken zu spät in ihr Hotel ein, was zu unangenehmen Zusatzkosten führt. Aus diesem Grund sollte sich jeder Betroffene mit seinen Rechten auseinandersetzen. So ist beispielsweise bei einem verspäteten Flug Erstattung die Lösung!

Werden bei jeder Art von Verspätung Kosten erstattet? Tatsächlich nicht. Daher sollten sich Passagiere schon vorab mit dem Thema beschäftigen, um im Fall der Fälle das nötige Know-how aufzuweisen.

Generell gilt: Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Passagieren bei einer Flugverspätung zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu. Damit ein Entschädigungsanspruch besteht, gilt es, einige Anforderungen zu erfüllen. So ist ein erholsamer Urlaub trotz Verspätung noch möglich!

Voraussetzungen für eine Erstattung im Falle einer Flugverspätung

Damit die EU-Fluggastrechteverordnung greifen kann, muss der verspätete Flug in der EU starten oder in der EU landen. Zudem gelten die Rechte nur dann, wenn es um eine europäische Airline geht. Des Weiteren muss die Fluggesellschaft für die Flugverspätung verantwortlich sein. Verspätungen wegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände sind also davon ausgenommen.

Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugdistanz und Verspätungsdauer. Fakt ist jedoch: Eine Erstattung gibt es erst ab einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden. Wer also nur ein oder zwei Stunden zu spät am Urlaubsziel ankommt, kann keinen Erstattungsanspruch geltend machen. Eine Entschädigung steht Passagieren auch dann zu, wenn sie ihren Anschlussflug verpassen.

Zwar gibt es ab 2 Stunden noch keine Erstattung für den Flug. Allerdings steht Wartenden eine Verpflegung zu. Die Fluggesellschaft muss für Getränke und Snacks aufkommen.

Frau sitzt mit Koffer am Flughafen den Kopf in die verschräänkten Armen auf den Knien gestützt und sitzt auf einer Fensterbank am Flughafen

Bei Flugverspätung stehen Passagieren oftmals Entschädigungen zu!

Flugausfall: Welche Leistungen stehen Betroffenen zu?

Hat der Flug nicht nur Verspätung, sondern fällt ganz aus? Dann gibt es ebenfalls entsprechende Leistungen durch die Airline. Sie muss für die Kosten einer Übernachtung aufkommen. Außerdem gibt es eine finanzielle Entschädigung für die Unannehmlichkeiten. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Kurzfristigkeit der Annullierung und der Flugdistanz ab. Überdies hinaus besteht ein ganz klares Recht auf einen Ersatzflug.

Übrigens: Startet ein Flug mehr als eine Stunde früher als geplant, zählt das ebenfalls als Annullierung. Das hat der Europäische Gerichtshof vor ein paar Jahren so entschieden.

Außergewöhnliche Umstände: Das müssen Passagiere wissen

Wie bereits erwähnt, steht Passagieren gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung nur dann eine Erstattung zu, wenn die Flugverspätung durch die Airline verursacht wurde. Sind außergewöhnliche Umstände an der Verspätung schuld, gibt es also keine Erstattung.

Dazu zählen beispielsweise Streiks, Terroranschläge oder Unwetter. Doch Vorsicht: Einige Fluggesellschaften schieben solche Gründe nur vor, obwohl die Flugverspätung in ihrer Verantwortung liegt. Daher sollte man eine Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände immer von einem Profi prüfen lassen, ehe man sich mit der Erklärung zufriedengibt.

So handelt man richtig bei einer Flugverspätung!

Wie die Statistik zeigt, reisen weltweit jährlich mehrere Tausend Menschen mit dem Flugzeug. Viele werden jedoch nicht ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt. Daher ist es sinnvoll, sich vor der nächsten Flugreise mit den Fluggastrechten auseinanderzusetzen. So kann man im Fall einer Verspätung richtig handeln.

Das A und O ist, vor Ort ruhig zu bleiben. Niemandem ist geholfen, wenn Passagiere in Panik geraten oder sogar ausfallend werden. Auch wenn es schwierig sein kann, in einer solchen Situation Ruhe zu bewahren – es hilft dabei, einen klaren Kopf zu haben.

Vor Ort sollte man sich direkt die Verspätung des Flugs schriftlich bestätigen lassen. Außerdem ist es wichtig, alle Belege wie das Flugticket und die Rechnung aufzubewahren. Auch dann, wenn man am Flughafen während der Wartezeit Speisen und Getränke konsumiert, sollten die Belege aufbewahrt werden. Ist eine Übernachtung in einem Hotel nötig, da der Flug erst am nächsten Tag startet? Dann sollte man auch diese Rechnung gut aufbewahren!

Nach einer Flugverspätung sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen, seine Erstattungsansprüche geltend zu machen. Es gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Je früher man sich also um die Angelegenheit kümmert, desto besser!

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